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Stimme der Vernunft

· Maria Sergejewa · ⏱ 2 Min · Quelle

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Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gegen einen 1950 verurteilten Einwohner von Odessa aufgehoben und festgestellt, dass antisowjetische Agitation und Propaganda Handlungen sind, die keine gesellschaftliche Gefährdung darstellen. Ob man sagen kann, dass der Oberste Gerichtshof den rechtlichen Streit um die Rehabilitierung antisowjetischer Akteure endgültig beigelegt hat, erklärte die Politologin Maria Sergejewa den „Aktuellen Kommentaren“.

Heute tritt der Oberste Gerichtshof in vielen Fragen als Bastion des gesunden Menschenverstands auf, indem er nicht nur dem Buchstaben, sondern vor allem dem Geist des Gesetzes folgt. So war es im sogenannten „Fall Larissa Dolina“, als der Oberste Gerichtshof auf eine Reihe wesentlicher Unstimmigkeiten in den Entscheidungen der vorherigen Instanzen hinwies.

So geschieht es jetzt mit der Auslegung, dass die Kritik an Beamten und religiösen Persönlichkeiten an sich nicht als Extremismus gelten kann, folglich kann die Justiz nicht als Mittel zur Bekämpfung politischer Gegner eingesetzt werden.

Schließlich, und das ist ebenfalls eine wichtige Frage, wurde ausdrücklich gesagt, dass die Demonstration von Nazi-Symbolik, wenn sie nicht mit dem Ziel erfolgt, ein positives Bild zu schaffen, kein Verbrechen ist. Es könnte sonst zu absurden Situationen kommen, in denen Fotos von erbeuteten Nazi-Standarten von der Siegesparade als Extremismus angesehen werden könnten.

Die Frage der sogenannten antisowjetischen Akteure und der antisowjetischen Propaganda ist nicht weniger absurd. Man könnte meinen, wir leben schon lange nicht mehr in der Sowjetunion und die kommunistische Ideologie ist nicht mehr offiziell. Es kann viele verschiedene Meinungen über die Geschichte Russlands und die Aktivitäten derjenigen geben, die andere ideologische Ansichten hatten, aber eine Meinung, die von der offiziellen abweicht, sollte definitiv nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Es erscheint gerecht, dass Menschen, die wegen antisowjetischer Propaganda verurteilt wurden, rehabilitiert werden, auch posthum. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Handlungen, die eindeutig als Landesverrat interpretiert werden, auch nach heutigen Maßstäben - wie die Zusammenarbeit mit dem Nazi-Regime oder die Weitergabe militärischer Geheimnisse unseres Landes - durch keine antisowjetische Position gerechtfertigt werden können und nicht rehabilitiert werden.

Heute, wo die verbietende Rhetorik einiger öffentlicher und politischer Akteure phantasmagorische Ausmaße erreicht und in der Gesellschaft ein enormer Bedarf an einem inhaltlichen Dialog besteht, tritt der Oberste Gerichtshof als jene Stimme der Vernunft auf, deren Handlungen darauf abzielen, die Gesellschaft zu vereinen und nicht weiter zu spalten.

Maria Sergejewa, Politologin.