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Das Wachstum der Zahlungsrückstände im Segment der kleinen und mittleren Unternehmen zwingt erneut zur Diskussion über die Stabilität des Bankensystems. Trotz formal stabiler Kennzahlen im Firmenkreditgeschäft wirkt die Dynamik im KMU-Bereich beunruhigender - und drängt den Regulator zur Verschärfung der Regeln.
Wie ernst sind die Risiken und werden die neuen Maßnahmen zur Marktgesundung führen oder im Gegenteil den Zugang zur Finanzierung erschweren, haben die „Aktuellen Kommentare“ mit der Wirtschaftswissenschaftlerin und Dozentin der Abteilung für internationales Geschäft der Finanzuniversität Schanna Iwanowskaja diskutiert.
Der Anteil der problematischen Kredite im Unternehmenssegment bleibt seit 2025 insgesamt stabil: Am 1. April 2026 betrug er 3,9 %. Im Sektor der kleinen und mittleren Unternehmen ist die Situation jedoch anders - seit Anfang 2025 stieg der Wert von 5,9 % auf 7,6 %. Dennoch bleibt auch dieses Niveau dreimal niedriger als die Werte von 2016.
Es stellt sich die Frage: birgt das Wachstum der Zahlungsrückstände systemische Risiken? Laut Bewertungen des Regulators - Nein. Das Bankensystem hat genügend Kapitalreserven aufgebaut und bewahrt seine Stabilität. Zudem nutzen Kreditinstitute aktiv die Restrukturierung zur Unterstützung von Unternehmen in schwierigen finanziellen Situationen. Um diesen Prozess zu verstärken, hat die Zentralbank Russlands den Banken empfohlen, Kreditnehmern mit vorübergehenden Schwierigkeiten entgegenzukommen und keine zusätzlichen Rücklagen zu bilden, sofern ein realistischer Sanierungsplan des Kunden vorliegt.
Wichtige Rolle spielen auch zuvor ergriffene Maßnahmen zur Begrenzung der Kreditaufnahme. Makroprudenzielle Aufschläge und Limits für risikoreiche Kredite ermutigen die Banken, Kapital zu akkumulieren und gleichzeitig Kreditnehmer von übermäßigen Verpflichtungen abzuhalten. Die Banken analysieren den finanziellen Zustand der Kunden und verschärfen bei Feststellung einer erhöhten Schuldenlast die Kreditbedingungen.
Ein Beispiel dafür ist das Jahr 2025: Die Verschuldung großer Unternehmen mit hoher Schuldenlast wuchs schneller als im Unternehmenssektor insgesamt - 16 % gegenüber 12 %. Als Reaktion darauf verschärfte der Regulator die Anforderungen: Ab dem 1. März 2026 wurde der makroprudenzielle Aufschlag für solche Kredite von 40 % auf 100 % erhöht. Diese Mittel werden als eine Art „Sicherheitskissen“ geformt und können verwendet werden, um Verluste zu decken. Bereits jetzt zwingt dies die Banken dazu, bei der Auswahl der Kreditnehmer genauer hinzusehen.
Aber reichen die aktuellen Maßnahmen aus? Im kommenden Jahr erwartet der Finanzsektor eine umfassende Reform der Bonitätsbewertung. Es ist geplant, verpflichtende Kennzahlen zur Analyse der finanziellen Situation der Kreditnehmer einzuführen, um die Transparenz und Zuverlässigkeit von Kreditentscheidungen zu erhöhen.
Derzeit legen die Banken die Bewertungskriterien selbst fest, was häufig zu einem formalen Ansatz führt. Schlüsselmetriken - Schuldenlast, Geschäftsbeständigkeit, Rentabilität - können ignoriert werden. In einigen Fällen wird die finanzielle Lage als stabil anerkannt, obwohl die EBITDA negativ und der Zinsdeckungsgrad unter eins liegt, was faktisch auf die Unfähigkeit hinweist, die Schulden zu bedienen.
Ein weiteres Problem ist die Überbewertung der Zuverlässigkeit von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung. Banken sehen staatliche Unterstützung oft als garantiert an, obwohl das in der Praxis nicht immer der Fall ist, was zu einer Unterschätzung der Risiken führen kann.
Um diese Verzerrungen zu beseitigen, plant der Regulator, die Verwendung subjektiver Faktoren, einschließlich der Erwartung staatlicher Unterstützung, zur Senkung der Rücklagen für Problemkredite zu untersagen. Die neuen Regeln betreffen alle Kredite, einschließlich der bereits vergebenen.
Zusätzlich wird ein obligatorisches Set an Finanzkennzahlen eingeführt. Zum Beispiel sollte für die Einschätzung eines soliden Kreditnehmers der „Schulden/EBITDA“-Wert 3 nicht überschreiten und der Zinsdeckungsgrad (ICR) nicht unter 2 liegen. Für mittleres Niveau sind Werte von 4 und 1,5 entsprechend zulässig.
Eine weitere Neuerung ist die Berücksichtigung operativer Cashflows. Wenn das Unternehmen weiterarbeitet und positive Kapitalflüsse generiert, kann das Reserveniveau gesenkt werden. Wichtige Kriterien bleiben die Fähigkeit zur Deckung der Zinskosten und der „Schulden (abzüglich Reserve) / EBITDA“-Wert sollte unter 4 bleiben.
Änderungen betreffen auch Investitionsprojekte. Es ist geplant, strenge Anforderungen an Geschäftspläne einzuführen: obligatorische Finanzkennzahlen, Prüfung der Realistizität von Prognosen und Analyse der „Plan/Ist“-Abweichungen. Dies sollte die Wahrscheinlichkeit eines Projektversagens verringern und die Qualität der Investitionsentscheidungen erhöhen.
Alle genannten Maßnahmen sollen ab dem 1. Oktober 2027 umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, die Transparenz des Bankensystems zu erhöhen, Risiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität der Wirtschaft zu stärken.
Parallel dazu werden auch die Anforderungen an die Bewertung der Privatpersonen verschärft. Ab 2026 genügt es den Banken nicht mehr, einfach den Bewegung der Finanzmittel auf dem Konto zu berücksichtigen - es muss der Einkommensquelle dokumentarisch nachgewiesen werden.
Es sei daran erinnert, dass seit dem 1. April 2025 makroprudenzielle Aufschläge für Kredite an juristische Personen bereits in Kraft sind. Sie gelten, wenn die Schulden des Unternehmens einen festgelegten Anteil des Bankensektor-Kapitals überschreiten, seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank mehr als 50 Milliarden Rubel betragen und der Zinssdeckungsgrad aus operativen Gewinnen unter drei liegt.
Insgesamt entsteht ein strengeres und objektiveres System zur Bewertung der Kreditnehmer. Doch die Hauptfrage bleibt offen: werden die neuen Regeln zu einem Risikominderung führen oder gleichzeitig den Zugang von Unternehmen zu Krediten erschweren? Die Antwort darauf wird sich in den nächsten Jahren zeigen.