Insolvenz nach neuen Regeln
Der RSPP hat dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und dem zuständigen Ausschuss der Staatsduma eine ablehnende Stellungnahme zu den im März eingebrachten Änderungen des Insolvenzgesetzes übermittelt und erklärt, das Dokument in der vorliegenden Fassung nicht unterstützen zu können. Der Verband dringt auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beim Eigentumsausschuss, um den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten.
Darüber, warum die Wirtschaft meint, dass die neuen Normen die Restrukturierung erschweren und Unternehmen zur Liquidation statt zur Sanierung drängen, sprach „Aktuelle Kommentare“ mit der Dozentin am Lehrstuhl für Internationales Business der Finanzuniversität bei der Regierung der Russischen Föderation, Olga Gorbunowa.
Welche konkreten Bestimmungen der Änderungen stoßen auf die größte Kritik des RSPP – geht es um die Ausweitung staatlicher Befugnisse oder um die Umverteilung der Kontrolle über die Verfahren?
Bei der Kritik an den Änderungen liegt der Schwerpunkt nicht auf der Ausweitung staatlicher Befugnisse, sondern auf der Übertragung von Kompetenzen an eine konkrete Organisation, die FNS, was aus Sicht der Wirtschaft einen „Interessenkonflikt“ auslösen kann. Die heftigste Kritik des RSPP betrifft die Umverteilung der Kontrolle über die Verfahren. Dem Gesetzentwurf zufolge werden die Funktionen der staatlichen Registrierung von Insolvenzverwaltern auf die FNS übertragen. Der RSPP erinnert jedoch daran, dass die FNS in den meisten Insolvenzverfahren der größte Gläubiger ist, was einen Interessenkonflikt schafft. Ebenfalls kritisiert der RSPP die Norm, die die Mindestmitgliederzahl der selbstregulierenden Organisationen (SRO), denen Insolvenzverwalter angehören müssen, von 100 auf 10–20 Personen senkt. Der RSPP befürchtet, dass solche SRO ihre Mitglieder nicht wirksam kontrollieren können und zudem unter die Kontrolle großer Gläubiger (Banken, Leasinggesellschaften) geraten.
Warum hält die Wirtschaft die neuen Normen für restrukturierungsfeindlich und für einen Anreiz zur Liquidation statt zur Sanierung?
Die Wirtschaft befürchtet, dass eine Änderung es jedem Gläubiger, selbst dem kleinsten, ermöglicht, die Restrukturierung eines Unternehmens durch Einlegung eines Widerspruchs zu blockieren. Zuvor war dafür eine Stimmenmehrheit erforderlich. Das eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten und drängt das Unternehmen zur Liquidation als einzig verbleibender Option statt zur Sanierung.
Besteht das Risiko eines Anstiegs „gelenkter“ Insolvenzen, bei denen Schlüsselentscheidungen faktisch außerhalb marktwirtschaftlicher Logik getroffen werden?
Ja, dieses Risiko besteht. Große Gläubiger könnten, indem sie steuerbare SRO schaffen, Entscheidungen in ihrem eigenen Interesse beeinflussen, nicht im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger. Ein unredlicher Gläubiger erhält die Möglichkeit, eine Restrukturierung zu blockieren, um den Ausverkauf der Vermögenswerte des Unternehmens zu erreichen – etwas, das nicht von marktwirtschaftlicher Logik diktiert ist.
Wie verändert sich das Kräfteverhältnis der Interessen: Wer profitiert von der Reform – die Gläubiger, der Staat oder einzelne Spielergruppen?
Die Gesetzesänderungen verschieben das Kräfteverhältnis. Von der Reform profitieren der Staat und Großgläubiger. Zu den Verlierern zählen die Unternehmen, die Insolvenzverwalter und die SRO.
Olga Gorbunowa, Kandidatin der Wirtschaftswissenschaften, Dozentin am Lehrstuhl für Internationales Business der Finanzuniversität bei der Regierung der Russischen Föderation.