Krypto fragt nicht nach Erlaubnis
Der Kryptomarkt in Russland wird schrittweise unter ein neues Regulierungsmodell gestellt - mit Beschränkungen, Vermittlern und formalisierten Spielregeln. Die zentrale Frage lautet dabei, ob sich diese Konstruktion in die bereits bestehende Praxis einfügt und den Marktteilnehmern verständliche Bedingungen bietet.
Darüber, wie sich der Markt für digitale Währungen transformiert und welche Weggabelungen hier grundlegend sind, sprachen 'Aktualnyje Kommentarii' mit dem Politologen des Expertenklubs 'Digorija' Arsenij Kusnezow.
Der russische Gesetzentwurf 'Über die digitale Währung', der ab Juli 2026 in Kraft treten soll, wiederholt seinem Wesen nach das aus den Nullerjahren bekannte Modell der Währungsregulierung. Es entsteht ein lizenzierter Korridor: Handeln ist erlaubt, aber nur über Vermittler; im öffentlichen Handel nur Bitcoin und Ethereum; für nichtqualifizierte Anleger höchstens 300.000 Rubel pro Jahr. P2P-Handel soll ab 2027 für beide Seiten einer Transaktion kriminalisiert werden. Das Format ist verständlich, die Logik ebenfalls, die Frage ist, wie sehr sie mit der Realität korrespondiert, in der bereits Millionen Russinnen und Russen Krypto halten, und die überwältigende Mehrheit davon an allen Registern vorbei.
Die Geldstrafe für ein nicht deklariertes Wallet beträgt 5.000 bis 20.000 Rubel, was vor dem Hintergrund der realen Marktvolumina eher wie eine höfliche Bitte wirkt als wie eine wirksame Sanktion. Banker schreiben über die Assoziation der Banken Russlands offen an Aksakow: Wenn Auszahlungen auf Cold Wallets verboten werden, kaufen die Leute einfach im Ausland, und russische Vermittler bleiben ohne Gebühren und ohne Kundenbasis. Und darin liegt nüchterne Kalkulation, denn einen zu strengen Regelungsperimeter umgeht man schneller, als er aufgebaut werden kann. Zumal die gesamte Krypto-Infrastruktur per definitionem grenzüberschreitend ist und an keine bestimmte Jurisdiktion gebunden.
Die Hauptfrage liegt hier nicht in einzelnen Normen, nicht in Limits und nicht in Bußgeldern. Die Frage ist, ob das Gesetz einen klaren und realistischen Übergangspfad aus der Grauzone in den legalen Bereich anbietet. Denn wenn es einen solchen Pfad nicht gibt, droht es das Schicksal des Gesetzes über digitale Finanzaktiva von 2020 zu wiederholen, das zwar formal existiert, in der Praxis aber kaum jemanden betrifft. Dann werden wir uns erneut in einer Situation wiederfinden, in der die Regulierung ihr Eigenleben führt und der Markt seines.
Arsenij Kusnezow, Politologe, Expertenklub 'Digorija'.
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