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Der Geist der KI im Kodex

· Andrei Injuschkin · ⏱ 2 Min · Quelle

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- Warum hat das Justizministerium die Idee einer separaten strafrechtlichen Verantwortung für Betrug mit künstlicher Intelligenz faktisch gebremst? Fürchtet der Staat, das Recht mit überflüssigen Verboten zu überlasten, oder ist er einfach nicht bereit für eine solche Regulierung? - In Russland gibt es bisher keinen kohärenten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Stattdessen gibt es ein Sammelsurium von verstreuten Normen, die diesen Bereich nur teilweise betreffen.

In Russland gibt es bisher keinen kohärenten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Stattdessen gibt es ein Sammelsurium von verstreuten Normen, die diesen Bereich nur teilweise betreffen. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch außerhalb des Landes: Eine universelle Lösung existiert nicht. Die auffälligsten Modelle werden heute in der Europäischen Union und in China entwickelt, aber auch dort ist die Suche nach einem Gleichgewicht noch lange nicht abgeschlossen.

Für Russland war der Ausgangspunkt das Präsidialdekret von 2019, das die Nationale Strategie zur Entwicklung künstlicher Intelligenz bis 2030 bestätigte. Damals wurde KI erstmals als strategische Priorität des Staates bezeichnet. Im Jahr 2025 erhielt dieser Kurs eine praktische Fortsetzung - es wurde beschlossen, ein KI-Zentrum zu schaffen, was die institutionelle Grundlage für die Entwicklung der Technologie festigte.

Im Strafrecht ist künstliche Intelligenz jedoch nach wie vor nur fragmentarisch präsent. Daher erscheint die Idee punktueller Änderungen im Strafgesetzbuch gerechtfertigt. Das Problem liegt woanders: Im Recht gibt es bisher keine klaren und allgemein anerkannten Definitionen. Ohne sie läuft jede neue Regulierung Gefahr, Quelle von Streitigkeiten und Widersprüchen zu werden.

Es stellt sich die grundlegende Frage: Wenn Betrug mit Hilfe eines neuronalen Netzes begangen wird, wer sollte für das Verbrechen verantwortlich sein - der Entwickler der Technologie, ihr Nutzer oder der Organisator des Schemas?

Die Logik des Strafrechts ist hier recht einfach. Die Verantwortung ist immer an den konkreten Tatbestand des Verbrechens gebunden. In den diskutierten Initiativen wird KI nicht zum „Teilnehmer“ des Verbrechens. Sie wird als Werkzeug betrachtet - genauso wie ein Telefon, ein gefälschtes Dokument oder ein Schadprogramm.

Bedeutet die Position des Justizministeriums, dass die Bürger mit Deepfakes, Stimmfälschungen und anderen Formen des digitalen Betrugs allein gelassen werden?

Eher nicht. Die Argumente des Ministeriums erscheinen rational. Die Art und Weise der Begehung des Verbrechens, einschließlich der Nutzung von Technologien, wird bereits im Rahmen der bestehenden strafprozessualen Gesetzgebung berücksichtigt. Dafür ist es nicht notwendig, separate „KI-Artikel“ im Strafgesetzbuch zu schaffen.

Es gibt auch einen weiteren praktischen Aspekt - die Belastung der Gerichte. Eine spezielle Regulierung würde unweigerlich komplexe Gutachten erfordern, was zu längeren Verfahren und höheren Kosten bei der Bearbeitung von Fällen führen würde. Dies ist ein Risiko, das nicht ignoriert werden kann.

Kann ein übermäßiges Eingreifen des Strafrechts in den Bereich der KI die ehrlichen Nutzer und Unternehmen stärker treffen als die Betrüger selbst?

Die weltweite Erfahrung zeigt: Ein perfektes Rezept gibt es hier nicht. Die Ansätze unterscheiden sich, und jedes Land sucht seinen eigenen Ausgleich zwischen Sicherheit und technologischer Entwicklung. Die russische Praxis stützt sich in der Regel auf die erfolgreichsten ausländischen Lösungen und integriert sie recht vorsichtig in das nationale Rechtssystem.

Andrej Injuschkin, Kandidat der Rechtswissenschaften, Mitglied der Russischen Akademie der Rechtswissenschaften und des Expertenclubs „Digoria“.